Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungsdienstleistungen sowie den Kauf von individuell angefertigten Kunstwerken
CM Interior & Design GmbH, Ehrendingen.
Stand: September 2024 Version 1.0
Die Vertragssprache ist ausschliesslich deutsch.
Auch wenn meine Beratung auf Vertrauen beruht, kann ich leider nicht auf das Kleingedruckte in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen verzichten
Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) wird das Vertragsverhältnis zwischen der CM Interior & Design GmbH und dem Kunden geregelt.
§1 Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erstellung sowie den Kauf von individuell angefertigten Kunstwerken, die zwischen CM und dem Kunden formfrei abgeschlossen werden. Die CM bestätigt dem Kunden per E-Mail den Vertragsabschluss.
Der genaue Umfang und die Details des Kunstwerks werden im Rahmen eines persönlichen Gesprächs festgelegt.
(2) Definitionen
- CM Interior & Design GmbH
Die für das Kunstwerk beauftragte Gesellschaft ist CM Interior & Design GmbH (nachfolgend CM genannt). - Generative KI
Generative künstliche Intelligenz (nachfolgend KI genannt) die in der Lage ist, mithilfe generativer Modelle Texte, Bilder, Videos oder andere Daten zu generieren. CM nutzt generative KI im schöpferischen Prozess, um einzigartige digitale Kunstwerke zu erschaffen. - Kunde
Der «Kunde» oder Auftraggeber ist die natürliche oder juristische Person, welche ein Kunstwerk bei CM in Auftrag gibt und es nach der Offerte erschaffen lässt. Der Begriff «Kunde» bezieht sich in diesen AGB auf Personen beider Geschlechter (nachfolgend Kunde genannt). - Kunstwerk
Der Ausdruck «Kunstwerk», bezeichnet das Ergebnis einer von CM für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit ein digitales Kunstwerk mit anschliessender Materialisierung (nachfolgend Kunstwerk genannt).
§2 Beratungsgespräch, Terminvereinbarung und Vergütung
(1) Im Rahmen eines vor Ort Gesprächs werden mit dem Kunden Anhand des Raums oder dem Gebäude, wo das Kunstwerk später hängen soll, die Grösse, Form und passend die (Grund-) Farben und Materialisierung des Kunstwerks sowie den Preisrahmen dafür festgelegt.
(2) Der Kunde hat die Möglichkeit, ein Referenzwerk von der Website von CM anzugeben, welches als Orientierung für das zu erstellendes Werk dient.
(3) Wenn aus dem Beratungsgespräch kein Auftrag für ein Kunstwerk erfolgt, ist CM mit einer pauschalen Aufwandsentschädigung von CHF 300 (exkl. Mehrwertsteuer) für die An- und Rückreise und das Beratungsgespräch zu bezahlen. Wird ein Kunstwerk in Auftrag gegeben, ist dieses Beratungsgespräch vor Ort unentgeltlich.
(4) Eine Stornierung des vereinbarten Beratungsgespräch ist bis 24 Stunden vor dem Termin kostenlos möglich. Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem Beratungsgespräch oder bei Nichterscheinen des Kunden behält sich CM vor, 50% der Aufwandsentschädigung gem. §2 (3) in Rechnung zu stellen.
§3 Erstellung des digitalen Werks
(1) Auf Grundlage der in §2 festgelegten Kriterien erstellt CM selbst ein digitales Werk mit Hilfe von generativer KI.
(2) Der Kunde hat die Möglichkeit das digitale Werk, welches ihm in einer niedrigeren elektronischen Auflösung als später ausgeführt, elektronisch zur Verfügung gestellt wird, innert 14 Tagen zu prüfen. Für die definitive Bestellung hat er innert dieser Frist seine explizite Zustimmung zu erteilen.
(3) Sollte der Kunde das digitale Werk nicht akzeptieren und tritt vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, 20% des offerierten Verkaufspreises als pauschale Aufwandsentschädigung für die Vertragsleistung der CM zu zahlen. In diesem Fall erwirbt der Kunde keinerlei Rechte am digitalen Arbeitsresultat der CM.
(4) Erfolgt innert 14 Tagen (§3 (2)) keine definitive Bestellung durch den Kunden, kann durch CM das Vertragsverhältnis beendet werden. Dadurch wird die Zahlung gemäss §3 (3) fällig.
§4 Preisgestaltung physisches Werk, Bezahlung und Produktion
(1) Mit der elektronischen Offerte des digitalen Bildes wird auch der Preis für das physische Werk und die Lieferkosten (exklusive allfällige Verzollungskosten) verbindlich mitgeteilt. Mit der definitiven Bestellung des physischen Werkes wird die vollständige Zahlung des offerierten Kaufpreises nach elektronischem Versand der Rechnung innert 10 Tagen zur Zahlung fällig.
(2) Erst nach Eingang des vollständigen Kaufpreises auf dem Konto von CM wird die Produktion des Kunstwerkes bei einem europäischen Drittanbieter mit Sitz und Produktion in Europa beauftragt.
(3) Die Produktion und Lieferung des Kunstwerks erfolgt in der Regel innerhalb von Wochen nach definitivem Bestellungseingang beim Drittanbieter, wobei keine festen Lieferzeitpunkte zugesichert werden können.
§5 Lieferung, Zoll, Vorgehen und Frist bei Reklamationen
(1) Die Lieferung des physischen Werkes erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse direkt ab Produktionsort im europäischen Ausland. Der Kunde ist verpflichtet, das Kunstwerk entgegenzunehmen und allfällige Zollgebühren sowie Bearbeitungskosten der Spediteure wie Post oder Kurierdienste für die Verzollung direkt zu begleichen. Lieferungen des Kunstwerkes an Paketstationen sind nicht möglich.
(2) Reklamationen im Zusammenhang mit der Lieferung des Werkes sind ausschliesslich an die CM zu richten. Die CM wickelt im Falle einer fehlerhaften Lieferung oder bei Diebstahl während des Transportes das Schadenmanagement ab für den Kunden in Zusammenarbeit mit dem europäischen Drittanbieter sowie dem Transportunternehmen und gegebenenfalls mit dem Versicherer. Der Kunde wird über den Fortschritt und das Ergebnis der Reklamation informiert.
(3) Etwaige Transportschäden oder Verluste sind vom Kunden unverzüglich, spätestens innert 5 Tagen seit der Lieferung schriftlich oder per E-Mail an die CM zu melden. Sollte der Kunde bei der Lieferung bereits einen Schaden an der Verpackung oder am Kunstwerk selbst feststellen, ist er verpflichtet, die Beschädigung fotografisch festzuhalten und sofern zulässig die Annahme der Lieferung gegenüber dem Spediteur zu verweigern.
§6 Garantie betreffend der Qualität des physischen Werkes und Mängelrechte
(1) Die CM garantiert unter Vorbehalt von Ziffer 2 und 3 nachfolgend die Qualität des physischen Werkes innerhalb von 5 Jahren ab Versand des Kunstwerkes.
(2) Die vom Hersteller des Kunstwerkes verwendeten Ausgangsmaterialien wie Papiere, Farbstoffe, Chemikalien und sonstigen Materialien können sich, wie andere Farbstoffe auch, mit der Zeit geringfügig verändern, zum Teil sogar von einer Produktionscharge zur nächsten. Veränderungen treten insbesondere im Laufe der Zeit durch hohe Temperaturen, hohe Luftfeuchtigkeit – oder deren starke Schwankung - sowie Sonneneinstrahlung oder Rauch auf. Damit Sie dauerhaft Freude an den Werken haben, sollten Sie sie weder ganz noch in Teilen direkter Sonneneinstrahlung aussetzen, nicht unmittelbar über Heizungen hängen und nicht einer das Niveau normaler Wohnräume übersteigenden Luftfeuchtigkeit aussetzen. Die Werke sind demnach für den Aussenraum, Kellerräume, Bäder und Küchen nicht geeignet. Acrylglas ist sehr kratz- und fleckempfindlich und darf daher nur mit Handschuhen oder einem vergleichbaren Schutz angefasst werden.
(3) Keine Mängel stellen Farbnuancen aufgrund der dem Kunden zur Verfügung gestellten elektronischen Werk in geringer Auflösung und dann dem produzierten Werk dar.
(4) In erster Linie besteht ein unentgeltliches Nachlieferungsrecht, welches auch eine notwendige Neuherstellung umfasst. Erst wenn CM innert 3 Monate nicht ein neues Werk nachliefern lässt, hat der Besteller das Recht auf Minderung oder Wandelung. Zusätzlich zu diesen Rechten, besteht das Recht auf Ersatz des Mangelfolgeschadens nur, sofern CM nicht beweisen kann, dass sie kein Verschulden trifft.
§7 Zahlungsbedingungen
(1) Der vollständige Kaufpreis ist gemäss §4 (1) innerhalb von 10 Tagen nach definitiver Beauftragung der physischen Produktion des digitalen Werks und Rechnungsstellung fällig.
(2) Im Falle des Nichtzustandekommens der Zustimmung zur physischen Produktion des digitalen Werks gemäss §3.
(3) ist die Aufwandsentschädigung von 20% des Verkaufspreises innerhalb von 10 Tagen seit der Ablehnungserklärung oder Zugang der Kündigung bzw. nach Rechnungsstellung per E-Mail fällig.
(4) Für Mahnungen werden pauschal Zusatzgebühren von CHF 20 pro Mahnung in Rechnung gestellt.
§8 Urheberrecht am digitalen und am physischen Werk
(1) Das Urheberrecht am digitalen sowie am produzierten physischen Werk verbleibt der CM, auch nach dem Erwerb des Eigentums am physischen Werk durch den Kunden.
(2) Mit Abschluss des Kaufvertrages und der Lieferung des Kunstwerks erwirbt der Kunde das Eigentum am physischen Werk, jedoch nicht die Rechte zur Reproduktion, Verbreitung oder kommerziellen Nutzung des Werks. Jegliche analoge oder digitale Verwertung sind nicht gestattet. Das Kunstwerk kann vom Kunden beliebig weiterverkauft und zum Zweck des Verkaufs auch in digitalen oder analogen Medien veröffentlicht werden.
(3) Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder kommerzielle, öffentliche Zugänglichmachung des Kunstwerks bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von CM.
(4) CM behält sich aufgrund des Urheberrechts das Recht vor, Abbildungen des Werks zu eigenen Zwecken (z.B. für Portfolio, Werbung) zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail innerhalb von 5 Tagen seit definitiver Zustimmung zur Produktion des physischen Werkes gemäss Ziffer 3 (2) widerspricht.
§9 Haftungsbeschränkung
(1) CM haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie mit den folgenden Einschränkungen.
(2) Stellt der Kunde der CM elektronische Daten zur Herstellung des Werkes zur Verfügung, erklärt er, dass er über die erforderlichen Rechte an diesen Daten uneingeschränkt verfügt. Zudem ist der Kunde verpflichtet, vor dem Versand an die CM von diesen Daten (Fotos, Bilder, Motive, weitere) bei sich Sicherungskopien zu erstellen. Die CM haftet nicht für Datenverlust von Daten des Kunden.
(3) Geht das physisch produzierte Werk unter, hat der Kunde keinen Rechtsanspruch auf Ersatz desselben Werkes, da dieses sich allenfalls technisch nicht mehr nachproduzieren lässt. Die CM schlägt ein gleichartiges Ersatzkunstwerk vor.
§10 Datenschutz
(1) CM erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zum Zwecke der Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine Einwilligung vorliegt. Mit Abschluss des Auftrags bzw. Werklieferungsvertrages stimmt der Kunde dieser Datenbearbeitung zu.
§11 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist das Gericht am Geschäftssitz der CM zuständig.
(3) Geschäftssitz: Der Sitz von CM befindet sich in Ehrendingen, Schweiz.
(4) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.